Sicherheit für Sie seit mehr als 130 Jahren !!
powered by Inveda.net
Getragen werden alle anfallenden Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Betreuungsanordnungen stehen. Beispielsweise die Bestellung eines Betreuers von Amtes wegen bei Unterbringung des Betreuten in einem Heim.
© Versicherungsbote.de